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VGH München: Ukraine, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen befürchteter Heranziehung zum Wehrdienst oder Sanktionierung von Verstößen gegen militärische Registrierungspflichten und Mobilisierungsvorschriften (verneint), Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (abgelehnt), Grundsätzliche Bedeutung, Wehrdienstverweigerung, Flüchtlingsschutz, Verfolgungsgrund, Gefahrenprognose, Inländische Fluchtalternative, Strafverfolgung
Beschluss vom 23.07.2026 – 11 ZB 26.30705